Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

§ 12 Abs. 1 GastG

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Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

§ 12 Abs. 1 GastG

1. Angaben zum Antragsteller

2. Ortsbeschreibung


Vorhandene Nebenräume (z.B. Toiletten, Anzahl eintragen)


3. Zeitraum
4. Art der öffentlichen Veranstaltung
5. Inhalt der Gestattung
6. Sicherheit - Jugendschutz

Dem Antragsteller ist bekannt, dass die Gestattung nur erteilt werden kann, wenn die im öffentlichen Interesse erforderlichen hygienischen, sanitären und sicherheitstechnischen Einrichtungen vorhanden sind und während der gesamten Dauer des Festes bzw. der Veranstaltung in ordnungsgemäßem und jederzeit brauchbaren Zustand unterhalten werden (z.B. getrennte WC-Anlagen für Damen und Herren, Personal-Toiletten), Schankanlagen nur dann betrieben werden dürfen, wenn sie vorher vom Sachkundigen abgenommen wurden und dieser die ordnungsgemäße Beschaffenheit schriftlich bestätigt hat, ein Trinkwasseranschluss vorhanden ist und zum Gläserspülen Spüleinrichtungen mit zwei Becken und Frisch-Trinkwasserversorgung vorhanden sind.

 

Er versichert, dass er die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen gemacht hat. Ihm ist bekannt, dass die Gestattung insbesondere dann zurückgenommen werden kann, wenn sie auf unrichtigen Angaben beruht.

Der Eingang der Veranstaltungsanzeige/des Antrags auf aststättenrechtliche Erlaubnis wird hiermit bestätigt.

Vorgang wurde an die zuständige Polizeiinspektion zur Kenntnisnahme, mit der Bitte um Stellungnahme, weitergeleitet. Falls innerhalb
einer Woche keine Stellungnahme zu der Anzeige vorliegt, wird davon ausgegangen, dass gegen die
Veranstaltung keine Einwände bestehen und Auflagen nicht für erforderlich gehalten werden.

Der Vorgang wurde an das Kreisjugendamt Regen zur Kenntnisnahme, mit der Bitte um Stellungnahme, weitergeleitet.
Falls innerhalb einer Woche keine Stellungnahme zu der Anzeige vorliegt, wird davon ausgegangen, dass
gegen die Veranstaltung keine Einwände bestehen und Auflagen nicht für erforderlich gehalten werden.

Anzeige (Art. 19 LStVG) ist fristgemäß erfolgt

Anzeige (Art. 19 LStVG) ist nicht fristgemäß erfolgt

Bescheid nach § 12 GastG ausgestellt

Bescheid nach Art. 19 Abs. 3 LStVG ausgefertigt

Gebührenfestsetzung:

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

§ 12 Abs. 1 GastG

Ihre Daten
ELSTER spezifischer Wert, welcher die Rechtsform einer nicht natürlichen Person angibt, wenn diese Inhaber des zugrunde liegenden Steuerkontos ist.
ELSTER spezifischer Wert
ELSTER spezifische Adress-Ergänzung

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

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