Wohnungsgeberbestätigung

zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

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[%$$Hinweis BayernID%] 

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Wohungsgeberbestätigung

zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Angaben zum Wohnungsgeber
Anschrift der Wohnung, in die eingezogen wird

Die nachfolgenden Personen sind in oben stehende Wohung eingezogen:

Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Einzug der oben genannten Person(en) in die oben genannte Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber diese Bescheinigung ausstellen darf. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin, oder wenn ich einem Dritten eine Anschrift zur Verfügung stelle, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung gar nicht beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Einzugs sowie die falsche Bestätigung können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Ich bestätige durch absenden dieses Formulars den Einzug der oben genannten Person(en) in die oben genannte Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber diese Bescheinigung ausstellen darf. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin, oder wenn ich einem Dritten eine Anschrift zur Verfügung stelle, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung gar nicht beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Einzugs sowie die falsche Bestätigung können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Kontrollfelder
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