Landratsamt Regen
Naturschutz
Dem Antrag sind folgende Anlagen hinzuzufügen!
optional:
Die Dokumente können im Format PDF oder JPG, JPEG oder PNG hochgeladen werden.
Max. Größe 5 MB pro Datei.
Bürgerkonto:
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen.
Wenn Sie sich einmalig mit dem Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte) oder ELSTER-Zertifikat registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
ELSTER - Mein Unternehmenskonto:
Das Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen von Organisationen. Wenn Sie sich einmalig mit dem Verfahren ELSTER-Zertifikat registrieren, können Sie das Unternehmenskonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Unternehmenskontos vorbefüllt.
Kein Bürgerkonto / Unternehmenskonto:
Sollten Sie über kein Bürgerkonto bzw. Unternehmenskonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.
PDF-Formular:
Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?
Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.
Angaben zum Ansprechpartner
Ich beantrage hiermit für die nachstehend aufgeführten Flächen eine Ausnahme gemäß Art. 3 Abs. 5 Satz 1 BayNatSchG zur Umwandlung von Dauergrünland / Dauergrünlandbrachen.
Feldstücknummer
Flächenidentifikator
Falls nur Teilflächen umgewandelt/eingesät werden sollen: Die Abgrenzung ist deutlich sichtbar in einen Kartenauszug einzuzeichnen und als Anlage beizufügen.
Angabe des Codes einer bestehenden Agrarumweltmaßnahme (AUM): z. B. B20
Dauergrünlandflächen, die vom Antragsteller gepachtet sind, die nach erteilten Genehmigungen in Ackerland (AL) oder Dauerkulturen (DK) umgewandelt werden sollen:
Nur anzugeben, wenn keine Befreiung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG oder keine Ausnahme nach Art. 3 Abs. 5 Satz 1 BayNatSchG vorliegt
Hinweis: Falls die umzuwandelnde Dauergrünlandfläche erst ab dem Jahr 2015 oder im Rahmen bestimmter Agrarumweltmaßnahmen entstanden ist, sind entsprechende Angaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend erforderlich. Die Anlage von auf Dauer angelegtem neuem Grünland ist für den Erhalt der beantragten Genehmigung nur erforderlich, wenn die zuständige untere Naturschutzbehörde (uNB) zum Ergebnis kommt, dass keine Befreiung vom naturschutzrechtlichen Umwandlungsverbot (ohne Ausgleichsverpflichtung) erteilt werden kann. In diesem Fall setzt sich die uNB mit Ihnen in Verbindung. Um den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich der durch die Umwandlung entstehenden Beeinträchtigung erbringen zu können, soll die für die Neuanlage vorgesehenen Ausgleichsfläche nach Möglichkeit im gleichen Naturraum (Naturraum-Haupteinheit nach Ssymank) wie die jeweils zur Umwandlung vorgesehene Fläche liegen.
Eigentum (E), Pacht (P) oder Sonstiges (S) des Antragstellers
Eigentum (E), Pacht (P) oder Sonstiges (S) eines anderen Bewirtschafters
In beiden Fällen erhalten die Verfahrensbeteiligten jeweils eine Kopie des/der Genehmigungsbescheide/s.
Den Antrag finden Sie unter folgenden Link: Zustimmung demnächst online
Den Antrag finden Sie unter folgenden Link: Bereitschaftserklärung demnächst online
Bitte geben Sie die folgenden Zeichen ein.