Landratsamt Regen

Verkehrswesen

Antrag Taxen- und Mietwagenverkehr

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Antrag Taxen- und Mietwagenverkehr

Die personenbezogenen Daten dieses Antrages werden aufgrund von § 12 PBefG erhoben. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, sind Beiblätter zu verwenden, die als Anlage gekennzeichnet sind. Gemäß § 12 Abs. 2 PBefG sind dem Genehmigungsantrag ferner Unterlagen beizufügen, die ein Urteil über die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Betriebes ermöglichen. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Angaben zu machen, die belegen, dass Ihnen das für die Betriebseinrichtung erforderliche Kapital zur Verfügung steht.

Ihre Daten
Weitere Inhaber/innen
Für die Geschäftsleitung bestellte Personen
Fachliche Eignung
Bisherige Genehmigung/en

Antrag Taxen- und Mietwagenverkehr

Gültigkeitsdauer

Bitte geben Sie die zu beantragende Gültigkeitsdauer der Genehmigung an.

Verwendete Fahrzeuge

Das Befüllen der unten stehenden Felder ist nur notwendig, wenn keine Kopien der Fahzeugscheine beigefügt wurden.

Fahrzeug Nr.

Zusätzliche Angaben

Antrag Taxen- und Mietwagenverkehr

Anlagen

Achtung!! Wenn Sie das polizeiliche Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für Sie zuständigen Gemeinde/Stadt beantragen, beachten Sie bitte folgendes: Sie müssen jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragen, die direkt an das Landratsamt Regen gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte, die an Sie gesendet wurden, werden von uns nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.

Angabe zur finanziellen Leistungsfähigkeit

Für diesen Antrag ist von einer Prüfungsstelle (z.B. Wirtschaftsprüfer/in, vereidigte Buchprüfer/in, Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/r, Fachanwalt/-wältin für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfungs- Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft bzw. Ihrem Kreditinstitut) eine unterschriebene und gestempelte Eigenkapitalserklärung erforderlich.

 

Füllen Sie das folgende Formular aus und lassen Ihre Angaben von einer anerkannten Stelle prüfen:

abschließende Angaben
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