Landratsamt Regen

Schülerbeförderung

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Bürgerkonto:

 

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Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

[%$$Hinweis BayernID%] 

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PDF-Formular:

 

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Antrag auf Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeugs (Fahrgemeinschaft)

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Fahrer/in der Fahrergemeinschaft
ELSTER spezifischer Wert
Weitere/r (Mit-) Fahrer/in der Fahrergemeinschaft

Bitte auf einem gesonderten Blatt die Art der abwechselnden Fahrweise angeben! (Aufstellung mit Angabe des Tages sowie Name des Fahrers und der gefahrenen kürzesten Strecke)

Hinweis: Die tatsächlichen Zahlungen der Mitfahrer an den Fahrer müssen angemessen sein. Das liegt vor, wenn die Gesamtaufwendungen für die Fahrgemeinschaft unter den Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch den Fahrer und den Mitfahrern liegt.

Fahrstrecke:

Stundenplan für Pflicht- und Wahlpflichtunterricht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SchBefV):
 

Schultage

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Vormittags

Bitte nur die Zeiten der Unterrichtsstunde eintragen

Nachmittags

Bitte nur die Zeiten der Unterrichtsstunde eintragen

Bestätigung der Schule 
Die Angaben über den Busch der Schule sowie des Stundenplans (Pflicht- bzw. Wahlpflichtunterricht) werden für den o.G. Schüler bestätigt oder sind wie folgt zu berichtigen:

 

Schultage

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Vormittags

Bitte nur die Zeiten der Unterrichtsstunde eintragen

Nachmittags

Bitte nur die Zeiten der Unterrichtsstunde eintragen

Bitte bie Blockunterricht bzw. mehr als 1 Tag pro Woche Unterricht den Blockplan beilegen!

Hinweise zum Datenschutz
nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 

 

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Tel.: 09921 601-0, E-Mail: poststelle@lra.landkreis-regen.de.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter o g. Anschrift, Tel.: 09921 601-372, E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de.

 

Die Daten werden erhoben, um die Beförderungskosten zu erstatten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG i. V. m. Art. 3 Abs. 2 SchKfrG.

Ihre personenbezogenen Daten werden 5 Jahre im Landratsamt Regen gespeichert und an das jeweils zuständige Sachgebiet im Landratsamt Regen zur Bearbeitung weitergegeben. Weiterer Empfänger ist ggf. die Schule. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.landkreis-regen.de/datenschutz abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in.

 

WICHTIGE HINWEISE 

 

  • Bitte reichen Sie den Original-Antrag möglichst zum Schuljahresbeginn per Post ein, jedoch spätestens bis 31.10. für das abgelaufene Schuljahr.
    Der fristgerechte Eingang bei der Schule ist nicht entscheidend.
    Nach dem 31.10. eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden (Art. 3 Abs. 2 Satz 8 SchKrfG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 und 3 BayVwVfG).
     
  • Für Schüler an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe 11, für Schüler an Berufsoberschulen, Fachoberschulen sowie Berufsschüler im Teilzeitunterricht erstattet der Aufgabenträger die Kosten der notwendigen Beförderung, soweit die nachgewiesenen, vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung die jeweils gesetzlich gültige Familienbelastungsgrenze je Schul-/Ausbildungsjahr übersteigen.

    Die Familienbelastungsgrenze beträgt für das Schuljahr 2022/2023 490 € pro Familie und wird für Geschwister anteilig angesetzt. Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird eine Belastungsgrenze von 320 € pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder von 490 € pro Familie und Schuljahr festgelegt.

    Die Familienbelastungsgrenze entfällt:
    • wenn der Unterhaltsleistende im Monat vor Beginn des Schuljahres (August) für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht (ein entsprechender Nachweis ist beizulegen).
    • bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Nachweis von August vor Beginn des Schuljahres beifügen) oder
    • bei Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Nachweis von August vor Beginn des Schuljahres beifügen).
    • wenn eine dauernde Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vorliegt (Schwerbehindertenausweis bzw. fachärztliches Attest beifügen).
       
  • Anträge von Geschwistern reichen Sie bitte zusammen ein, um zu vermeiden, dass die Familienbelastungsgrenze mehrfach und nicht nur einmal pro Familie abgezogen wird.
     
  • Fahrten zu Lehrgängen, überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungen, sowie zu Prüfungen sind nicht erstattungsfähig

 

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