Landratsamt Regen

Wasserrecht

Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis gem. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in Gewässer

(Grundwasser oder oberirdisches Gewässer)

Notwendige Unterlagen:

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Übersichtsplan M 1:5000
  • Lageplan M 1:1000 mit Darstellung der Rohrleitungen, Sickereinrichtungen etc. oder der Einleitungsstelle in das oberirdische Gewässer
  • Querschnitt des Gewässers
  • Bewertung nach DWA-Regelwerk M 153
  • Hydraulische Berechnung
  • Nachweis der Sickerfähigkeit des Bodens
  • Nachweis Notüberlauf (Fließwege bei Anspringen des Notüberlaufs)
  • Bauzeichnungen zu den Anlagen
  • Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

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Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis gem. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in Gewässer

(Grundwasser oder oberirdisches Gewässer)

Ihre Bürgerkontodaten
Weitere Angaben zur Person
Ihre Unternehmenskontodaten
Weitere Angaben zur Person

 

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Ihre Angaben zum Vorhaben

 

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Welches Niederschlagswasser soll eingeleitet werden?

Eingeleitet werden soll das Niederschlagswasser von


 

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Wohin soll das Niederschlagswasser eingeleitet werden?

Hinweis: Die Sohle der Sickereinrichtung muss mindestens 150 cm über dem höchsten Grundwasserabstand liegen!

Welche Schutzvorkehrungen werden getroffen?

 

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Bitte fügen Sie hier nötige Unterlagen an

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.

Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.

 

Möchten Sie uns weitere Unterlagen zur Verfügung stellen?

Weitere Unterlagen sind nicht zwingend erforderlich, können uns aber ggf. helfen, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten. Bitte geben Sie zusätzlich zur Datei an, um welche Art von Unterlage es sich handelt.

Hinweise zum Datenschutz

 

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Datenschutzhinweise nach EU-Datenschutzgrundverordnung – DSGVO

Verantwortliche Behörde:

Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Tel: +49(9921)601-0, E-Mail: poststelle@lra.landkreis-regen.de

Behördlicher Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Tel: +49(9921)601-372, E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit / Empfänger der Daten:

Die Daten werden erhoben im Zusammenhang mit der Durchführung von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie dem sonstigen Vollzug der Wassergesetze und darauf basierender Verordnungen.

Empfänger der Daten ist das Landratsamt Cham als untere Wasserrechtsbehörde (Sachgebiet Wasserrecht)

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben, um

  • wasserrechtliche Anträge zu bearbeiten und Genehmigungen sowie sonstige Entscheidungen zu erstellen. 
  • das Vorliegen wasserrechtlich relevanter Merkmale zu prüfen (z. B. Stellung als Landwirt, Gewässeranlieger, Eigentümer). 
  • Auskünfte zu erteilen und Beratungen durchzuführen (z. B. im Vorfeld von Anträgen oder bei sonstigen Anfragen). 
  • Einträge in das Wasserbuch vorzunehmen. 
  • die Abwasserabgabe festzusetzen.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstaben a-e DSGVO, Art. 4 Abs.1 BayDSG 2018 und den folgenden bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen verarbeitet:

  • Art. 67 Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. § 5 der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)
  • § 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 53 Abs. 1 BayWG
  • Art. 10 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG)

Empfänger bzw. Kategorien der Empfänger personenbezogener Daten bei Weitergabe:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Fachbehörden, Sachverständige und sonstige Stellen, die im Wasserrechtsvollzug zu beteiligen sind (z. B. Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde, Fachberatung für Fischerei, Baubehörde, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Gesundheitsamt, Gemeinden, Regierung der Oberpfalz)
  • Personen, die in wasserrechtlichen Verfahren zu beteiligen sind (z. B. Grundstücksnachbarn, Rechtsinhaber, Gewässereigentümer) oder denen ein Akteneinsichts- oder Informationsanspruch zusteht
  • das Staatsarchiv in Amberg (nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist)
  • die Staatsoberkasse in Landshut (Abwasserabgabe)

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Regen so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Auf-bewahrungsfristen gemäß § 27 der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) mit Geschäftsanweisung für das Landratsamt Regen, Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG) sowie dem Einheitsaktenplan für die Bayerischen Gemeinden und Landratsämter mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung (Vollzug des Bundesjagdgesetzes, des Bayerischen Jagdgesetzes) erforderlich ist. 

Rechte der Betroffenen:

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen Rechte zu. Diese können Sie im Web unter folgender Adresse abrufen: https://www.landkreis-regen.de/datenschutz/


Alternativ können Sie diese bei unserem Datenschutzbeauftragten (E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de) erfragen.

Bereitstellung der Daten:

Das Landratsamt Regen benötigt Ihre Daten, um Ihren wasserrechtlichen Antrag bzw. ihre Anzeige zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag / Ihre Anzeige nicht bearbeitet werden.