Alle Uploadfelder sind bei der Auswahl "Direkt zum Onlineformular" gesperrt und dienen nur als Hinweis!

Bitte legen Sie die entsprechenden Dokumente Ihrem ausgedrucken Antrag bei.

Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe

Hinweise zur Antragstellung

Stellen Sie bitte den Antrag rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme.

 

Antragsberechtigt sind Empfänger von Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und dem SGB II („Hartz IV“). Legen Sie dem Antrag bitte Ihren Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagbescheid bei. Für Empfänger von SGB II–Leistungen ist das Jobcenter Arberland zuständig. Kinder, für die Kinderwohngeld gewährt wird, gelten nicht als SGB II-Empfänger; für diese ist daher der Antrag beim Landratsamt zu stellen.

 

Bitte geben Sie an, für welches Kind Leistungen beantragt werden. Mit dem Antrag können mehrere Leistungen beansprucht werden. Für jedes Kind ist ein eigener Antrag zu stellen.

 

Leistungen können für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können nur für Kinder und Jugendliche erbracht werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.

Optionen zu Antragstellung

Anmeldung mit der BayernID

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Nach Drücken dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre BayernID anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Vorteile

  • Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie Ihre BayernID für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
  • Das von Ihnen gewählte Formular wird mit den von Ihnen in der BayernID hinterlegten Daten automatisch befüllt.
  • Notwendige Unterlagen können Sie bequem über Upload-Felder hochladen und zusammen mit Ihrem Antrag digital einreichen.

 

[%$$Hinweis BayernID%] 

Weiter ohne Anmeldung

 

Wenn Sie keine BayernID haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

Nachteile

  • Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden. Sie müssen das Formular online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.
  • Ein Upload erforderlicher Unterlagen ist nicht möglich. Bitte legen Sie daher die entsprechenden Dokumente Ihrem Hauptantrag bei.
  • Ihre Kontaktdaten müssen manuell eingegeben werden.

 

Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Ihre Daten (Erziehungsberechtigte/r)
Daten zum/zur Leistungsberechtigten

Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe

Bitte folgende Nachweise beifügen:
Welche Grundleistungen beziehen Sie?

Für Empfänger von SGB II-Leistungen ist das Jobcenter zuständig. Kinder für die Kinderwohngeld gewährt wird, gelten nicht als SGB II-Empfänger.

Welche Leistung aus dem Bildungspaket beanspruchen Sie?
Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung

Mit der Bewilligung werden die Kosten für alle eintägigen Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums übernommen.
Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe, Badezeug).

Klassenfahrten

Berücksichtigungsfähig sind sowohl Kosten für mehrtägige Fahrten der Schule im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen als auch entsprechende Fahrten von Kindertageseinrichtungen. Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Badezeug).

Schülerbeförderung

Berücksichtigt werden die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs entstehenden Beförderungskosten, soweit diese nicht durch Zuschüsse Dritter gefördert werden.

Ergänzende angemessene Lernförderung

Bitte fügen Sie dem Antrag den vom Klassen-/Fachlehrer ausgefüllten Vordruck „Lernförderung“ bei. Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn eine notwendige Lernförderung nicht bereits im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe über das Jugendamt aufgrund besonderer Fallgestaltungen (z. B. gesundheitliche Gründe) erfolgt. Kostenfreie Angebote der Schule zur Lernförderung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Soweit Aktivitäten bereits ausgeübt werden oder geplant sind, machen Sie bitte entsprechende Angaben. Als Nachweis kann eine Zahlungsaufforderung, ein Mitgliedschaftsvertrag oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/Vereins über die Kosten dienen.

Schulbedarf

Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf können bei Schülerinnen und Schülern 100 Euro zu Beginn des Schuljahres (1. August) und 50 Euro zum 1. Februar berücksichtigt werden.

Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung

Bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass das Kind regelmäßig am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnimmt. Ab 01.01.2014 können für Schüler, die das Mittagessen in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle (Tagesmutter) einnehmen, die Kosten nur noch übernommen werden, wenn eine Kooperationsvereinbarung mit der Schule besteht (schulische Verantwortung!).

Das Kind bzw. die/der Jugendliche, junge Erwachsene besucht:

Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe

Für den Fall der Auszahlungsmöglichkeit an den Antragsteller soll die Leistung auf folgende Bankverbindung überwiesen werden:
Datenschutz und Sicherheit
captcha

Anschrift

Poschetsrieder Str. 16

94209 Regen

Bürgerbüro: +49 (0) 9921 601-0

buergerbuero@lra.landkreis-regen.de


Internet

landkreis-regen.de

Sparkasse Regen-Viechtach

IBAN DE15 7415 1450 000 0020 30

BIC BYLADEM1REG

 

Informationen zur Erreichbarkeit per Bus und Bahn finden Sie unter www.moby.bayern

 

 

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