Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

für eine Schießstätte nach § 27 Waffengesetz, Schießstätte

Hinweise

Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde, wenn Sie eine ortsfeste Anlage für:

  • den Schießsport oder sonstige Schießübungen mit Schusswaffen
  • die Erprobung von Schusswaffen
  • das Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung

betreiben. Selbiges gilt, wenn Sie die Schiesstätte in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten.

 

Ausgenommen von der Erlaubnis sind Schießstätten mit geschlossenen Räumen, welche ausschließlich genutzt werden durch:

  • die Erprobung von Schusswaffen oder Munition von Waffen- oder Munitionshersteller
  • Waffen- oder Munitionssachverständige
  • wissenschaftliche Einrichtungen
Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR - pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Nachweis über eine Unfallversicherung für resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 10.000,00 EUR für den Todesfall und 100.000,00 Euro für den Invaliditätsfall
  • Abnahme durch einen öffentlich bestellten Schießstandsachverständigen

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für eine Schießstätte nach § 27 Waffengesetz, Schießstätte

Optionen zu Antragstellung

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig mit dem Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte) oder ELSTER-Zertifikat registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

 

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig mit dem Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte) oder ELSTER-Zertifikat registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

 

Kein Bürgerkonto / Unternehmenskonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto bzw. Unternehmenskonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular. Sie können das ausgefüllte Formular im Anschluss herunterladen und ausdrucken.

 

 

PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

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Ihre Daten
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Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

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Schützenverein oder -gesellschaft

Name des Dienstleisters, bei dem Sie versichert sind (i.d.R. "Bayerischer Sportschützenbund")

Schießstätte

Wie die Schießstätte bedient wird (z.B. "Zugscheibe")

Die Entfernung hängt ab von der Waffenart, z.B. 25m bei Kurzwaffen oder 10m bei Luftgewehr und Armbrust.

1. Schützenmeister

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Erforderliche Unterlagen
Datenschutz und Sicherheit
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Anschrift

Poschetsrieder Str. 16

94209 Regen

Bürgerbüro: +49 (0) 9921 601-0

buergerbuero@lra.landkreis-regen.de


Internet

landkreis-regen.de

Sparkasse Regen-Viechtach

IBAN DE15 7415 1450 000 0020 30

BIC BYLADEM1REG

 

Informationen zur Erreichbarkeit per Bus und Bahn finden Sie unter www.moby.bayern

 

 

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