Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde, wenn Sie eine ortsfeste Anlage für:
betreiben. Selbiges gilt, wenn Sie die Schiesstätte in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten.
Ausgenommen von der Erlaubnis sind Schießstätten mit geschlossenen Räumen, welche ausschließlich genutzt werden durch:
Anmeldung mit der BayernID
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Nach Drücken dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre BayernID anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.
Vorteile
[%$$Hinweis BayernID%]
Weiter ohne Anmeldung
Wenn Sie keine BayernID haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.
Nachteile
PDF-Formular:
Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.
Name des Dienstleisters, bei dem Sie versichert sind (i.d.R. "Bayerischer Sportschützenbund")
Wie die Schießstätte bedient wird (z.B. "Zugscheibe")
Die Entfernung hängt ab von der Waffenart, z.B. 25m bei Kurzwaffen oder 10m bei Luftgewehr und Armbrust.