Anzeige für die vorübergehende Verwendung

von Räumen für eine Veranstaltung nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

Merkblatt

ALLGEMEINES

 

Nach § 47 der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) sind Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern, die nur vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht als Versammlungsstätten genehmigt wurden oder nicht den Vorschriften der VStättV entsprechen, der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Die Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen ist beim Landratsamt Regen mindestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

 

Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt dem Betreiber oder Veranstalter den Eingang der Anzeige und teilt ihm mit, ob sie beabsichtigt, bauaufsichtliche Maßnahmen nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO zu treffen bzw. unter welchen Voraussetzungen von der Anordnung solcher Maßnahmen abgesehen wird. Hierzu wird bei Bedarf eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit der Kreisbrandinspektion, dem örtlichen Feuerwehrkommandanten und der Gemeinde erforderlich sein.

 

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

 

Nach § 47 VStättV und um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden sind vorweg zu einer ersten Beurteilung folgende Unterlagen vorzulegen:

 

1. Formloses Anschreiben oder Verwendung unseres Formulares, das die folgenden Angaben beinhaltet:

  • Adresse und Telefonnummer des verantwortlichen Veranstalters bzw. Betreibers.
  • Art der Veranstaltung.
  • Ort der Veranstaltung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Flur-Nr.).
  • Datum und Dauer der Veranstaltung.
  • Maximal zu erwartende Teilnehmeranzahl.
  • Die Verwendung von offenem Licht oder Feuer ist auf jeden Fall in der Anzeige anzugeben. Außerdem ist bei Musik- und Tanzveranstaltungen anzugeben, in welcher Form Musik dargeboten wird z. B. Live-Band.
  • Zweckdienlich sind auch Angaben über vorgesehene Brandschutzmaßnahmen, wie z. B. Brandsicherheitswache, Alarmierungsanlage, Feuerlöschgeräte/ Löschwasserversorgung, Sicherheitsbeleuchtung.

2. Planunterlagen:

  • Bestuhlungsplan für den Veranstaltungsraum (Halle, Raum etc.), in dem die Anordnung der Sitz- und Stehplätze sowie der Verlauf der Rettungswege dargestellt ist (2-fach; mind. DIN A 3).

3. Hinweise:

 

Für erforderliche sonstige Gestattungen wie z. B. die Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz ist ein gesonderter Antrag bei der zuständigen Stelle vorzulegen.

Optionen zu Antragstellung

Anmeldung mit der BayernID

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Nach Drücken dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre BayernID anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Vorteile

  • Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie Ihre BayernID für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
  • Das von Ihnen gewählte Formular wird mit den von Ihnen in der BayernID hinterlegten Daten automatisch befüllt.
  • Notwendige Unterlagen können Sie bequem über Upload-Felder hochladen und zusammen mit Ihrem Antrag digital einreichen.

 

[%$$Hinweis BayernID%] 

Weiter ohne Anmeldung

 

Wenn Sie keine BayernID haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

Nachteile

  • Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden. Sie müssen das Formular online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.
  • Ein Upload erforderlicher Unterlagen ist nicht möglich. Bitte legen Sie daher die entsprechenden Dokumente Ihrem Hauptantrag bei.
  • Ihre Kontaktdaten müssen manuell eingegeben werden.

 

PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

Anzeige für die vorübergehende Verwendung

von Räumen für eine Veranstaltung nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

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  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

Anzeige für die vorübergehende Verwendung

von Räumen für eine Veranstaltung nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

Ort der Veranstaltung
Dauer der Veranstaltung
Dokumente

Veranstaltungsraum mit Anordnung der Sitz- und Stehplätze sowie Verlauf der Rettungswege

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von Räumen für eine Veranstaltung nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

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Informationen zur Erreichbarkeit per Bus und Bahn finden Sie unter www.moby.bayern

 

 

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