Landratsamt Regen

Umweltschutz

Anzeige für Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlage) in Bayern

Datenschutzhinweise
Optionen zu Antragstellung

Anmeldung mit der BayernID

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Nach Drücken dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre BayernID anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Vorteile

  • Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie Ihre BayernID für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
  • Das von Ihnen gewählte Formular wird mit den von Ihnen in der BayernID hinterlegten Daten automatisch befüllt.
  • Notwendige Unterlagen können Sie bequem über Upload-Felder hochladen und zusammen mit Ihrem Antrag digital einreichen.

 

Weiter ohne Anmeldung

 

Wenn Sie keine BayernID haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

Nachteile

  • Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden. Sie müssen das Formular online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.
  • Ein Upload erforderlicher Unterlagen ist nicht möglich. Bitte legen Sie daher die entsprechenden Dokumente Ihrem Hauptantrag bei.
  • Ihre Kontaktdaten müssen manuell eingegeben werden.

 

PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

Organisationsbezogene Daten
Betreiber oder Betreiberin
Anlagenbetreibende Person

Eigentümer/Eigentümerin

Art der Anzeige

Allgemeine Hinweise

 

Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen neu errichten oder wesentlich ändern und der Betreiber Maßnahmen ergreifen will, welche zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, müssen Sie dies Ihrem zuständigen Landratsamt mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage ein behördliches Zulassungsverfahren (z.B. nach Immissionsschutzrecht) oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wird, die erforderlichen Angaben müssen dann in den Antragsunterlagen enthalten sein. Die Eignungsfeststellung oder die Anzeige kann aber nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt werden.


Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies Ihrem zuständigen Landratsamt mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeige kann nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt werden.

Angaben zur Anlage
Anlagenstandort
Besondere Gebiete
Angaben zu den wassergefährdenden Stoffen der Anlage
Technische Angaben zur Anlage
Sicherheitseinrichtungen der Anlage

Rohrleitungen

Doppelwandig mit Leckanzeige

Einwandig im Schutzrohr/-kanal

Einwandig im Schutzrohr/-kanal

Flächen von Festmistlager Fahrsilos oder Abfüllplätzen
Entwässerung der Fläche
Ausführende Fachbetriebe (soweit bereits bekannt)
Sicherheitsabfrage

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