Landratsamt Regen

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, E-Mail: poststelle@lra.landkreis-regen.de, Telefon: (09921) 6010. Rechtsgrundlage für die Erhebung Ihrer Daten ist § 27 SprengG, i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihrer Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https:www.landkreis-regen.de/datenschutz abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem/-er zuständigen Sachbearbeiter/-in oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de, Tel: 09921/601-372 erreichen können.
Bei den Daten die nicht explizit als freiwillige Angaben gekennzeichnet wurden handelt es sich um Pflichtangaben, die für die Antragsbearbeitung notwendig sind. Soweit diese nicht vollständig ausgefüllt wurden, kann eine Antragsbearbeitung nicht erfolgen.

Bürgerkonto:

 

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Ohne Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Address
Angaben zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
Angaben zur persönlichen Eignung

Die persönliche Zuverlässigkeit nach § 8a SprengG wird im Rahmen der beantragten Ausstellung auf eine Unbedenklichkeitsescheinigung gem. Abs. 5 a.a.O überprüft. Im Rahmen der Prüfung wird auch die örtlich zuständige Polizeidienststelle darüber gehört, ob gegen den Antragsteller ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat anhängig ist oder ob Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Antragsteller in Frage stellen könnten.

Wie geht es weiter?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, melden wir uns über die von Ihnen angegebene(n) Kontaktmöglichkeit(en).

 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Ihnen nach erfolgreicher Überprüfung postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt. 

 

Es fallen Kosten an.