Landratsamt Regen

Jagd- und Fischereiwesen

Antrag auf Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheins

Hinweis:

 

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Versicherungsnachweis für die gesamte Dauer der beantragten Gültigkeitsdauer
  • Lichtbild bei Ersterstellung 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.

Bürgerkonto: 

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto: 

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Antrag auf Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheins

Ihre Bürgerkontodaten
Weitere Angaben zur Person

 

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Antrag auf Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheins

Was möchten Sie beantragen?

 

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Bitte fügen Sie hier nötige Unterlagen an

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.

Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.

Möchten Sie uns weitere Unterlagen zur Verfügung stellen?

Weitere Unterlagen sind nicht zwingend erforderlich, können uns aber ggf. helfen, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten. Bitte geben Sie zusätzlich zur Datei an, um welche Art von Unterlage es sich handelt.

Ihre Erklärung

Wie geht es weiter?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei etwa 2 bis 4 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen per E-Mail melden.

 

Der Jagdschein wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

 

Wie geht es weiter?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei wenigen Tagen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen per E-Mail melden.

 

Der Jagdschein wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

 

 

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Datenschutzhinweise nach EU-Datenschutzgrundverordnung – DSGVO

Verantwortliche Behörde:

Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Tel: +49(9921)601-0, E-Mail: poststelle@lra.landkreis-regen.de

Behördlicher Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Tel: +49(9921)601-372, E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit / Empfänger der Daten:

Die Daten werden im Zusammenhang mit dem Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Bayerischen Jagdgesetzes erhoben. Empfänger der Daten ist das Landratsamt Cham, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung. 

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben um nachfolgende jagdrechtliche Anträge bzw. Anträge bearbeiten zu können:

  • § 12 BJagdG: Anzeige von Jagdpachtverträgen
  • §§ 15, 16 BJagdG: Erteilung eines Jagdscheins/Jugendjagdscheins/Falknerjagdscheins
  • Art. 32. Abs. 1 BayJG: Regelung der Bejagung (Abschussplanung)

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art.6 Abs.1 Buchstaben c und e in Verbindung mit Art. 4 Abs.1 BayDSG und den  bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen §§ 15, 16, 17 BJagdG, §§ 5, 6, 43 WaffG verarbeitet. 

Empfänger bzw. Kategorien der Empfänger personenbezogener Daten bei Weitergabe:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

Kreiskasse, Untere Naturschutzbehörde, Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften, Bundesamt für Justiz, Gemeinde, Kreisjagdberater als sachverständiger Berater der Unteren Jagdbehörde, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (bei Jagdpächtern), Jagdgenossen-schaft (bei Jagdpächtern), Hegegemeinschaftsleiter (bei Jagdpächtern). Die Weitergabe Ihrer Daten an einen/mehrere Empfänger ist notwendig, um Ihren Antrag bzw. Ihre Angelegenheit bearbeiten zu können bzw. notwendige Informationen zur Bearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge zu erheben. Ihre Daten werden auch bei Anforderung von sonstigen öffentlichen Stellen weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung von Aufgaben des Empfängers erforderlich ist. Im Falle von Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren, Klageverfahren bzw. zur Abwehr von Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung werden Ihre Daten an die dafür zuständigen Stellen übermittelt. Die Rechtsaufsichts-behörden haben ebenfalls ein Auskunftsrecht.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Regen so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Auf-bewahrungsfristen gemäß § 27 der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) mit Geschäftsanweisung für das Landratsamt Regen, Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG) sowie dem Einheitsaktenplan für die Bayerischen Gemeinden und Landratsämter mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung (Vollzug des Bundesjagdgesetzes, des Bayerischen Jagdgesetzes) erforderlich ist. 

Rechte der Betroffenen:

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen Rechte zu. Diese können Sie im Web unter folgender Adresse abrufen: https://www.landkreis-regen.de/datenschutz/


Alternativ können Sie diese bei unserem Datenschutzbeauftragten (E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de) erfragen.

Bereitstellung der Daten:

Das Landratsamt Regen benötigt Ihre Daten um Ihren jagdrechtlichen Antrag bzw. Ihre jagdrechtliche Angelegenheit bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag bzw. Ihre Angelegenheit nicht bearbeitet werden.