Landratsamt Regen

Gesundheitsamt

Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis

Hinweis:

 

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Geburtsurkunde (Mindestalter: 25 Jahre)
  • Nachweis darüber, dass mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde (Zeugniskopie amtlich beglaubigt)
  • Lebenslauf
  • Ärztliches Zeugnis, das ausdrücklich wörtlich bestätigt, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Heilpraktikerberufes geeignet sind
  • ggf. Nachweis über die Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie (Abschlusszeugnis) sowie die Diplo,- bzw. Masterurkunde (M.Sc.) (Kopie, amtlich beglaubigt)
  • ggf. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung zum/zur Podologen/in (Kopie, amtlich beglaubigt)
  • ggf. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung zum/zur Physiotherapeuthen/in (Kopie, amtlich beglaubigt)
  • ggf. Nachweis über abgelegtes Curriculum für die Zusatzausbildung über 60 Unterrichtseinheiten (Kopie, amtlich beglaubigt)
  • Niederlassungsabsichtserklärung (kurze Erklärung darüber, dass im Falle einer beabsichtigten Niederlassung, diese vsl. im Landkreis Regen erfolgt)

Folgende Unterlagen müssen zur Vorlage bei der Behörde beantragt werden:

  • Führungszeugnis, Belegart 0 (§ 30 Abs. 5 BZRG)

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.

Bürgerkonto

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

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Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis

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Hinweise zum Datenschutz
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Datenschutzhinweise nach EU-Datenschutzgrundverordnung – DSGVO

Verantwortliche Behörde:

Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Tel: +49(9921)601-0, E-Mail: poststelle@lra.landkreis-regen.de

Behördlicher Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Tel: +49(9921)601-372, E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit / Empfänger der Daten:

Die Daten werden erhoben, im Zusammenhang mit Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis.
Empfänger der Daten ist das Gesundheitsamt Regen.

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben um, 

- das Vorliegen der erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung nachweisen zu können

- Sie mit Ihren persönlichen Daten dem die Überprüfung durchführenden Landratsamt Regen - Gesundheitsamt - melden zu können.

- über eine abschließende Erteilung bzw. Versagung zu entscheiden und Ihnen diese Entscheidung auch zustellen zu können. 

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a-e DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG 2018 (bzw. bei besonderen Kategorien von Daten gem. Art. 8 BayDSG 2018 in Verbindung mit Art. 9 DSGVO) und den folgenden bereichspezifischen Rechtsgrundlagen verarbeitet:

- Art. 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) 

- § 2 Abs. 1 der 1. DVO zum Heilpraktikergesetz

- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 27. Januar 2010 Az.: 32-G8584-2009/1-5

Empfänger bzw. Kategorien der Empfänger personenbezogener Daten bei Weitergabe:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

Landratsamt Regen - Gesundheitsamt - als durchführendem Prüfungsamt, dort werden zentral für die Landkreise/kreisfreien Städte des Bezirks Niederbayern die heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der antragstellenden Personen überprüft. 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Regen so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist, sprich Dauer der Berufstätigkeit als Heilpraktiker im Landkreis Regen. 

Rechte der Betroffenen:

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen Rechte zu. Diese können Sie im Web unter folgender Adresse abrufen: https://www.landkreis-regen.de/datenschutz/


Alternativ können Sie diese bei unserem Datenschutzbeauftragten (E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de) erfragen.

Bereitstellung der Daten:

Das Landratsamt Regen benötigt ihre Daten um Ihren Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis zu bearbeiten. Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG), § 2 Abs. 1 der 1. DVO zum Heilpraktikergesetz, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 27. Januar 2010 Az.: 32-G8584-2009/1-5.

 

Wennn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, müssen Sie mit folgender Maßnahme rechnen: 

keine Antragsbearbeitung bzw. Versagung der beantragten Heilpraktikererlaubnis.