Landratsamt Regen
Gesundheitsamt
Hinweis:
Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Folgende Unterlagen müssen zur Vorlage bei der Behörde beantragt werden:
Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.
Bürgerkonto
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
Kein Bürgerkonto
Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.
PDF-Formular
Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?
Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für die Anzeige der personenbezogenen Daten aus, wenn Wert ungleich true ist.
Bei Passkopie: Nur die Seiten mit den Personaldaten des Passinhabers und mit Aufenthaltsgenehmigung.
Erlaubte Formate: pdf, png, jpeg, jpg, docx
Maximal erlaubte Dateigröße: 1 MB
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Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.
Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.
Achtung: Zur Vorlage bei einer Behörde!
Zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde (bitte mit Vermerk "Heilpraktikerprüfung" - Adressat Landratsamt Cham), sog. "verdeckte Auskunft".
amtlich beglaubigte Kopie
tabellarisch, ca. 1 DIN A4 Seite
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Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen Tel: +49(9921)601-0, E-Mail: poststelle@lra.landkreis-regen.de
Datenschutzbeauftragter Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen Tel: +49(9921)601-372, E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de
Die Daten werden erhoben, im Zusammenhang mit Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis. Empfänger der Daten ist das Gesundheitsamt Regen.
Ihre Daten werden erhoben um,
- das Vorliegen der erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung nachweisen zu können
- Sie mit Ihren persönlichen Daten dem die Überprüfung durchführenden Landratsamt Regen - Gesundheitsamt - melden zu können.
- über eine abschließende Erteilung bzw. Versagung zu entscheiden und Ihnen diese Entscheidung auch zustellen zu können.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a-e DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG 2018 (bzw. bei besonderen Kategorien von Daten gem. Art. 8 BayDSG 2018 in Verbindung mit Art. 9 DSGVO) und den folgenden bereichspezifischen Rechtsgrundlagen verarbeitet:
- Art. 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- § 2 Abs. 1 der 1. DVO zum Heilpraktikergesetz
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 27. Januar 2010 Az.: 32-G8584-2009/1-5
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Landratsamt Regen - Gesundheitsamt - als durchführendem Prüfungsamt, dort werden zentral für die Landkreise/kreisfreien Städte des Bezirks Niederbayern die heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der antragstellenden Personen überprüft.
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Regen so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist, sprich Dauer der Berufstätigkeit als Heilpraktiker im Landkreis Regen.
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen Rechte zu. Diese können Sie im Web unter folgender Adresse abrufen: https://www.landkreis-regen.de/datenschutz/
Alternativ können Sie diese bei unserem Datenschutzbeauftragten (E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de) erfragen.
Das Landratsamt Regen benötigt ihre Daten um Ihren Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis zu bearbeiten. Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG), § 2 Abs. 1 der 1. DVO zum Heilpraktikergesetz, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 27. Januar 2010 Az.: 32-G8584-2009/1-5.
Wennn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, müssen Sie mit folgender Maßnahme rechnen:
keine Antragsbearbeitung bzw. Versagung der beantragten Heilpraktikererlaubnis.