Landratsamt Regen

Wasserrecht

Antrag zur Abwasserbeseitigung

(Art. 15 i. V. m. Art. 70 BayWG)

Hinweis:

 

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Unterschriebenes Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)
  • Übersichtslageplan M 1:5000
  • Lageplan M 1:1000
  • Bauzeichnung (Grundriss und Schnitt der Abwasseranlage, nicht kleiner als M 1 : 100) 

Ferner bei Einleitung in das Grundwasser:

  • Nachweis des Sickervermögens bei schwierigen Untergrundverhältnissen (Sickertest)

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.

Bürgerkonto:

 

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PDF-Formular:

 

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Antrag zur Abwasserbeseitigung

(Art. 15 i. V. m. Art. 70 BayWG)

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Antrag zur Abwasserbeseitigung

(Art. 15 i. V. m. Art. 70 BayWG)

Ihre Angaben zum Bauvorhaben

 

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Angaben zum anerkannten privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)

Der o.g. Sachverständige hat ein Gutachten über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage erstellt. Das Gutachten, in dem die Abwasserbeseitigung genau beschrieben ist, liegt diesem Antrag in unterschriebener Form bei.

 

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Bitte fügen Sie hier nötige Unterlagen an

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.

Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.

Der Antrag sowie die nachstehend genannten Unterlagen und Pläne sind

- jeweils vierfach, soweit der Antrag im Zusammenhang mit einem Bauantrag erfolgt,

- jeweils dreifach in den anderen Fällen vorzulegen (vgl. § 1 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV).

 

Folgende Unterlagen und Pläne sind neben dem Antrag vorzulegen:

- Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)

- Übersichtslageplan M 1 : 5 000

- Lageplan M 1 : 1 000

- Bauzeichnung (Grundriss und Schnitt der Abwasseranlage, nicht kleiner als M 1 : 100)

 

Ferner bei Einleitung in das Grundwasser:

- Nachweis des Sickervermögens bei schwierigen Untergrundverhältnissen (Sickertest)

Möchten Sie uns weitere Unterlagen zur Verfügung stellen?

Weitere Unterlagen sind nicht zwingend erforderlich, können uns aber ggf. helfen, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten. Bitte geben Sie zusätzlich zur Datei an, um welche Art von Unterlage es sich handelt.

Hinweise zum Datenschutz

Wie geht es weiter?

 

Der Antrag geht beim Landratsamt Regen ein. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen melden.

 

Der Bescheid wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

 

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Antrag zur Abwasserbeseitigung

(Art. 15 i. V. m. Art. 70 BayWG)

Stellungnahme der Gemeinde

Datenschutzhinweise nach EU-Datenschutzgrundverordnung – DSGVO

Verantwortliche Behörde:

Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Tel: +49(9921)601-0, E-Mail: poststelle@lra.landkreis-regen.de

Behördlicher Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Tel: +49(9921)601-372, E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit / Empfänger der Daten:

Die Daten werden erhoben im Zusammenhang mit der Durchführung von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie dem sonstigen Vollzug der Wassergesetze und darauf basierender Verordnungen.

Empfänger der Daten ist das Landratsamt Regen als untere Wasserrechtsbehörde (Sachgebiet Wasserrecht).

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben, um

  • wasserrechtliche Anträge zu bearbeiten und Genehmigungen sowie sonstige Entscheidungen zu erstellen. 
  • das Vorliegen wasserrechtlich relevanter Merkmale zu prüfen (z. B. Stellung als Landwirt, Gewässeranlieger, Eigentümer). 
  • Auskünfte zu erteilen und Beratungen durchzuführen (z. B. im Vorfeld von Anträgen oder bei sonstigen Anfragen). 
  • Einträge in das Wasserbuch vorzunehmen. 
  • die Abwasserabgabe festzusetzen.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstaben a-e DSGVO, Art. 4 Abs.1 BayDSG 2018 und den folgenden bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen verarbeitet:

  • Art. 67 Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. § 5 der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)
  • § 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 53 Abs. 1 BayWG
  • Art. 10 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG)

Empfänger bzw. Kategorien der Empfänger personenbezogener Daten bei Weitergabe:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Fachbehörden, Sachverständige und sonstige Stellen, die im Wasserrechtsvollzug zu beteiligen sind (z. B. Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde, Fachberatung für Fischerei, Baubehörde, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Gesundheitsamt, Gemeinden, Regierung von Niederbayern)
  • Personen, die in wasserrechtlichen Verfahren zu beteiligen sind (z. B. Grundstücksnachbarn, Rechtsinhaber, Gewässereigentümer) oder denen ein Akteneinsichts- oder Informationsanspruch zusteht
  • das Staatsarchiv (nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist)
  • die Staatsoberkasse in Landshut (Abwasserabgabe)

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Regen so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 27 der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) mit Geschäftsanweisung für das Landratsamt Regen, Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG) sowie dem Einheitsaktenplan für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung (Vollzug der Wassergesetze) erforderlich ist.

Rechte der Betroffenen:

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen Rechte zu. Diese können Sie im Web unter folgender Adresse abrufen: https://www.landkreis-regen.de/datenschutz/


Alternativ können Sie diese bei unserem Datenschutzbeauftragten (E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de) erfragen.

Bereitstellung der Daten:

Das Landratsamt Regen benötigt Ihre Daten, um Ihren wasserrechtlichen Antrag bzw. ihre Anzeige zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag / Ihre Anzeige nicht bearbeitet werden.