Landratsamt Regen
Wasserrecht
Hinweis:
Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Ferner bei Einleitung in das Grundwasser:
Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.
Bürgerkonto:
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
PDF-Formular:
Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?
Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für die Anzeige der personenbezogenen Daten aus, wenn Wert ungleich true ist.
Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat
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Der o.g. Sachverständige hat ein Gutachten über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage erstellt. Das Gutachten, in dem die Abwasserbeseitigung genau beschrieben ist, liegt diesem Antrag in unterschriebener Form bei.
Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.
Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.
Erlaubte Formate: pdf, png, jpeg, jpg, docx
Maximal erlaubte Dateigröße: 1 MB
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Maximal erlaubte Dateigröße: je 1 MB
Der Antrag sowie die nachstehend genannten Unterlagen und Pläne sind
- jeweils vierfach, soweit der Antrag im Zusammenhang mit einem Bauantrag erfolgt,
- jeweils dreifach in den anderen Fällen vorzulegen (vgl. § 1 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV).
Folgende Unterlagen und Pläne sind neben dem Antrag vorzulegen:
- Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)
- Übersichtslageplan M 1 : 5 000
- Lageplan M 1 : 1 000
- Bauzeichnung (Grundriss und Schnitt der Abwasseranlage, nicht kleiner als M 1 : 100)
- Nachweis des Sickervermögens bei schwierigen Untergrundverhältnissen (Sickertest)
Weitere Unterlagen sind nicht zwingend erforderlich, können uns aber ggf. helfen, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten. Bitte geben Sie zusätzlich zur Datei an, um welche Art von Unterlage es sich handelt.
Wie geht es weiter?
Der Antrag geht beim Landratsamt Regen ein. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen melden.
Der Bescheid wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.
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Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen Tel: +49(9921)601-0, E-Mail: poststelle@lra.landkreis-regen.de
Datenschutzbeauftragter Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen Tel: +49(9921)601-372, E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de
Die Daten werden erhoben im Zusammenhang mit der Durchführung von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie dem sonstigen Vollzug der Wassergesetze und darauf basierender Verordnungen.
Empfänger der Daten ist das Landratsamt Regen als untere Wasserrechtsbehörde (Sachgebiet Wasserrecht).
Ihre Daten werden erhoben, um
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstaben a-e DSGVO, Art. 4 Abs.1 BayDSG 2018 und den folgenden bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen verarbeitet:
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Regen so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 27 der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) mit Geschäftsanweisung für das Landratsamt Regen, Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG) sowie dem Einheitsaktenplan für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung (Vollzug der Wassergesetze) erforderlich ist.
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen Rechte zu. Diese können Sie im Web unter folgender Adresse abrufen: https://www.landkreis-regen.de/datenschutz/
Alternativ können Sie diese bei unserem Datenschutzbeauftragten (E-Mail: datenschutz@lra.landkreis-regen.de) erfragen.
Das Landratsamt Regen benötigt Ihre Daten, um Ihren wasserrechtlichen Antrag bzw. ihre Anzeige zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag / Ihre Anzeige nicht bearbeitet werden.