Landratsamt Regen

Veterinäramt/Verbraucherschutz

Meldung als Lebensmittelunternehmer

nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Hinweis:

 

Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. B. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten.

Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen.


Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.

Bürgerkonto:

 

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Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

PDF-Formular:

 

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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

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Angaben Meldeart und Betriebsadresse

Angaben zur Betriebsstätte

 

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Angaben zur Betriebstätigkeit

 

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Ihre Erklärungen

Wie geht es weiter?

 

Nach dem Absenden des Formulars geht der Antrag beim Landratsamt Regen ein. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen melden.

 

 

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